Justiz-Initiative
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden.
Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.
Für die Christlich-Sozialen eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte der Zufall. Zudem gibt es keine Hinweise, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig urteilen. Das heutige System hat sich bewährt, weshalb die Christlich-Sozialen die Initiative ablehnen.