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CSV Schweiz fordert mehr Menschlichkeit in der COVID-19 Diskussion

4. Mai 2020 – Die Bevölkerung der Schweiz durchlebt zurzeit eine unsichere und ausserordentlich herausfordernde Zeit. Während – selbstverständlich zu Recht – die Sorge um die wirtschaftliche Lage die Gemüter der Politiker bewegt, fehlt der CSV im Rahmen der COVID-19 Diskussion der Fokus auf die Menschen.

Personenfreizügigkeit nicht nur für Arbeitskräfte

Mit der Schliessung der Grenzen wurden tiefgreifende Einschnitte in das Leben vieler Menschen gemacht. Während Grenzgänger weiterhin zur Arbeit durften, wurden private Bedürfnisse vollkommen eingeschränkt. Doch gerade in Grenzregionen pflegen viele Menschen persönliche, grenzüberschreitende Beziehungen. Es reicht nicht aus, die Grenzen nur für Grenzgänger offen zu halten. Es muss möglich sein, dass beispielsweise Familienangehörige, welche in der Schweiz wohnen und die Grosseltern in Deutschland unterstützen können, dies auch tatsächlich tun dürfen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten geben persönliche Beziehungen einen wichtigen Halt und dürfen aus unserer Sicht nicht weiter eingeschränkt werden.

Existenzängste ernst nehmen

Die vergangenen Wochen haben deutlich aufgezeigt, welche Arbeitskräfte besonders gefährdet sind in Krisensituationen und durch die Lücken in unserem Sozialsystem fallen. Vor allem Selbstständigerwerbende und Alleinerziehende sehen sich momentan mit existentiellen Sorgen konfrontiert. Hier befürwortet die CSV einerseits die grosszügige Ausrichtung der Corona-Sofortmassnahmen, andererseits die notwendigen Anpassungen im Bereich der Sozialversicherungen, damit diese wirtschaftlich besonders verletzlichen Gruppen in Krisensituationen mehr Sicherheit erhalten.

Auch der Personengruppe der Risikogruppe, die aufgrund ärztlichen Anratens zu Hause bleiben, muss mehr Beachtung geschenkt werden. Die Situation zeigt nun, dass den Arbeitgebern von solchen Risikopatienten keine Erwerbsersatzentschädigung ausbezahlt wird. Diese Arbeitnehmenden müssen nun den Arbeitsausfall selbst tragen und werden dadurch mit weiteren Problemen konfrontiert.

Wir sind weiter der Überzeugung, dass das Arbeitsrecht jegliche Formen der Arbeit erfassen muss. Die entsprechenden Anpassungen dürfen insbesondere nicht zu Lasten des Arbeitnehmerschutzes gehen. Hier braucht es zukunftsweisende Lösungen, welche im Rahmen der bewährten schweizerischen Sozialpartnerschaft erarbeitet werden.

Schliesslich fordert die CSV, dass bevorstehende Verbesserungen für Arbeitnehmende und Familien nicht unter dem Vorwand von COVID-19 wieder in Frage gestellt werden. Wir halten daher weiterhin klar fest an der Erhöhung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten sowie der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubes.

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